Osterfeuer müssen angemeldet werden

Recklinghausen. Osterfeuer müssen bei den Stadtverwaltungen angezeigt werden. Beispielsweise beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Recklinghausen, schriftlich bis spätestens Donnerstag, 4. April.

Aus Gründen der Brauchtumspflege werden auch in diesem Jahr für Osterfeuer Ausnahmen von einschlägigen Verbrennungsverboten nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gemacht. Ausnahmen sind jedoch nur zulässig, wenn der öffentliche und kulturpflegerische Charakter der jeweiligen Veranstaltung auch tatsächlich gewährleistet ist.

Das Feuer muss von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden, die im Ortsteil verankert sind. Außerdem muss die Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.

Zu beachten ist, dass nur unbehandeltes Holz wie beispielsweise abgelagerter Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden darf, und dies nur einmalig in der Zeit vom 20. bis 22. April. Die Feuerstelle darf grundsätzlich eine Fläche von fünf Metern Durchmesser und eine Höhe von drei Metern nicht übersteigen. Zudem muss es kurz vor dem Entzünden umgeschichtet werden, um so zu verhindern, dass sich im aufgeschichteten Holz Tiere befinden. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erhebt die Stadtverwaltung Recklinghausen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro. Wer beim Abbrennen eines nicht genehmigten Osterfeuers erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, das die Verwaltungsgebühr deutlich übersteigt.

Die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen weisen darauf hin, dass es in der Stadt viele Möglichkeiten gibt, Grünabfall fachgerecht zu entsorgen. Günstig ist es insbesondere, pflanzliche Abfälle für den eigenen Garten als Mulchmaterial und Kompost zu nutzen. Die bei einer Verbrennung entstehenden Schadstoffe werden auf diese Weise vermieden.

Mittwoch, 20. März 2019, 13:14 • Verfasst in Recklinghausen

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