Keine Einzäunung für Mottbruchhalde


Vest. In der Debatte um die geplante Windenergieanlage auf der Mottbruchhalde in Gladbeck nimmt die Kreisverwaltung zu Vermutungen Stellung, dass das Windrad eingezäunt werden soll. Das sei nicht der Fall. Tatsächlich sei gebe es derzeit eine Einfriedung der Halde, die aber künftig entfalle, weil sie nicht erforderlich ist. Grundsätzlich gilt: Wenn die Kreisverwaltung die Genehmigung für eine Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt, ist darin auch eine Baugenehmigung enthalten. Diese Genehmigung könne durch den Kreis nur erteilt werden, wenn es für den Bereich keinen Bebauungsplan gibt, der eine solche Nutzung ausschließt.

Mittwoch, 20. März 2019, 8:40 • Verfasst in Vest

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