Autofahrer in Untersuchungshaft


Marl. Nach dem tödlichen Verkehrsunfall in Marl am 9. November (wir berichteten mit der Meldung „Fußgänger stirbt nach Unfall“) wurde der 25-jährige Fahrer, der auf der Barkhausstraße einen Fußgänger (55) tödlich verletzte, am Samstag dem Haftrichter vorgeführt. Nach den ersten Ermittlungen besteht der Verdacht, dass er grob verkehrswidrig und rücksichtslos (im Sinne des § 315 d Abs. 1, Satz 3 Strafgesetzbuch) gefahren ist, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, den Straßenverkehr gefährdet und dadurch einen Menschen fahrlässig getötet hat.

Der Haftrichter erließ Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann aus Marl. Die Ermittlungen dauern an.

Montag, 12. November 2018, 14:51 • Verfasst in Marl

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