Gericht wählte Schöffen

Marl. Das Amtsgericht Marl hat die Schöffen gewählt, die bis Ende 2023 ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren vor dem Amtsgericht Marl und vor den Strafkammern des Landgerichts Essen tätig sein werden.

Gewählt wurden 14 Hauptschöffen (10 aus Marl und 4 aus Haltern) und 14 Hilfsschöffen (sämtlich aus Marl) und für die Strafkammern bei dem Landgericht Essen 35 Hauptschöffen.

Für das Jugendschöffengericht wählte der Ausschuss 14 Hauptschöffen und 14 Hilfsschöffen, ferner sechs Jugendschöffen für die Jugendstrafkammern bei dem Landgericht Essen.

Die Wahl erfolgt aus Vorschlagslisten der Städte Marl und Haltern. Marl hatte insgesamt 171 Personen als Schöffen in Erwachsenenstrafsachen und 61 als Schöffen in Jugendstrafsachen vorgeschlagen. Haltern am See hatte 64 Personen als Schöffen in Erwachsenenstrafsachen und 23 Personen als Schöffen in Jugendstrafsachen auf ihrer Vorschlagsliste.

Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter beim Amtsgericht bzw. Landgericht aus und nehmen an den im Laufe einer Hauptverhandlung zu fassenden Entscheidungen teil. Sie sind an den Abstimmungen über die Schuldfrage und über die Rechtsfolgen der Tat beteiligt – insofern ist eine 2/3-Mehrheit der Stimmen der Berufsrichter und der Schöffen erforderlich.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Schöffen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Tage der ordentlichen Sitzungen der Schöffengerichte werden für das gesamte Jahr im Voraus festgelegt. Welcher Schöffe an welchem Sitzungstag teilnehmen wird, wird ausgelost.

Donnerstag, 18. Oktober 2018, 8:30 • Verfasst in Marl

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