Zuschuss zum Schulstart

Vest. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gibt es Fördermittel aus dem Bildungs- und Teilhabeprogramm (BuT). Damit erhalten Familien finanzielle Unterstützung zum Beispiel für Schulbedarf und Ausflüge mit der Schule oder Kindertageseinrichtung. Darauf weist das Jobcenter Kreis Recklinghausen mit Blick auf das Ende August beginnende Schuljahr hin.

Am 29. August beginnt das neue Schuljahr. Hierfür stehen meist eine ganze Reihe Neuanschaffungen für den Unterricht und weitere Ausgaben an, zum Beispiel für die Mittagsverpflegung in Schulen und KiTas oder notwendigen Nachhilfeunterricht. Um einkommensschwache Familien bei diesen Kosten zu unterstützen, gibt es Zuschüsse aus dem BuT. Für den persönlichen Schulbedarf wie Schreib- und Zeichenmaterial, Sportzeug oder Schulranzen erhalten Familien mit geringem Einkommen über das Bildungspaket 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres. Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe, Grundsicherung oder bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten diese Beträge in der Regel automatisch mit der Zahlung ihrer Regelleistungen.

Um den Kindern und Jugendlichen zudem die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, gibt es auch für Ferienfreizeiten oder Vereinsmitgliedschaften finanzielle Zuschüsse bis zum 18. Lebensjahr. Anspruchsberechtigt für Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabeprogramm sind grundsätzlich alle, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschläge, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen Bezieher von SGB II Leistungen im Jobcenter vor Ort. Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag wenden sich an die für das Bildungspaket zuständigen Stellen in den Städten des Kreises Recklinghausen.

Montag, 20. August 2018, 8:27 • Verfasst in Vest

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