Bürgerbegehren: 15.000 Unterschriften werden benötigt

Vest. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen einen Kreishaus-Neubau werden etwa 15.000 Unterschriften benötigen, soll Ihr Vorstoß Erfolg haben. Dies bestätigte jetzt die Kreisverwaltung.

Nach Rückmeldung aus allen zehn Städten des Kreises konnte die Kreisverwaltung Recklinghausen die Zahl der Wahlberechtigten im Kreisgebiet an die Initiatoren des Bürgerbegehrens übermitteln. Zum Stichtag am 9. Juli 2018 waren 499.813 Bürger stimmberechtigt. Aktuell würden somit knapp 15.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren benötigt. Das ist auch die Zahl von der bisher ausgegangen wurde (wir berichteten).

Da die Kreisverwaltung keine Einwohnermeldedaten erfasst, sondern dies ausschließlich Aufgabe der Städte ist, war zunächst eine Abfrage bei allen zehn Stadtverwaltung erforderlich. Gemäß der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen benötigen Initiatoren eines Bürgerbegehrens in einem Kreis mit mehr als 500.00 Einwohnern Unterschriften von drei Prozent der Bürger. Bürger ist laut Definition, wer bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist.

Wichtig: Die Zahl der benötigten Unterschriften kann noch geringfügig variieren, da sie auf Basis der Zahl der Wahlberechtigten am Tag, an dem die Liste übergeben wird, berechnet wird.

Donnerstag, 19. Juli 2018, 9:37 • Verfasst in Vest

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