Denkmalpflege wird gefördert

Kreis. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes beabsichtigt im Jahr 2019 die Neuauflage eines Denkmalförderprogramms. Privatpersonen, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützige Träger können im Rahmen des Programms „Private Denkmalpflegemaßnahmen“ bis zum 21. September 2018 Förderanträge für das Jahr 2019 stellen. Anträge sind über die Untere Denkmalbehörde der Städte bei der Bezirksregierung Münster einzureichen.

Förderanträge können mit bis zu einem Drittel der denkmalpflegerischen Gesamtkosten gefördert werden. Entsprechende Anträge müssen bis zum 21. September 2018 eingegangen sein, da die Frist für die Einreichung bei der Bezirksregierung Münster am 1. Oktober 2018 endet.

Maßnahmen, die der Sicherung, dem Erhalt und der Instandsetzung eines Denkmals dienen und im Jahr 2019 vollständig umgesetzt werden können, sind für eine Förderung grundsätzlich besonders geeignet. Für größere Vorhaben besteht auch die Möglichkeit, die Maßnahme über einen Zeitraum von mehreren Jahren umzusetzen.

Für eine positive Förderentscheidung sind neben der Bedeutung des Denkmals insbesondere auch die Antragsqualität sowie die Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen ausschlaggebend. Darüber hinaus können nur solche Anträge berücksichtigt werden, denen ein plausibles Finanzierungskonzept zugrunde liegt. Vor Erteilung des Zuwendungsbescheides darf mit den Maßnahmen noch nicht begonnen werden oder begonnen worden sein.

Richtlinien und Vordrucke zur Antragstellung sind auf der Homepage der Bezirksregierung Münster www.bezreg-muenster.de zu finden.

Mittwoch, 18. Juli 2018, 8:24 • Verfasst in Vest

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