Brandgefahr im Wald

Bild: Die ersten Waldbrände dieses Jahres musste die Feuerwehr bereits in Dorsten löschen. Foto: Bludau

Kreis. Der Frühling kam wie ein Überfall und schockierte uns mit hochsommerlichen Rekord-Temperaturen. Auch dem Wald setzte das Wetter arg zu. Die Kreisverwaltung warnte deshalb vor Wald- und Wiesenbrandgefahren. Durch die trockene Witterung und die starke Sonneneinstrahlung sind zusätzlich Heideflächen sowie Getreide- und Stoppelfelder gefährdet.

Die Sorge ist berechtigt. Die Dorstener Feuerwehr musste zeitgleich zu zwei Flächenbränden ausrücken und brennende Böschungen löschen.

Solange die Bäume in den Wäldern noch kein dichtes Laubkleid besitzen, kann die Sonne ungehindert bis auf den Waldboden scheinen. Dort befinden sich häufig trockene Pflanzenteile, Gräser, abgestorbene Äste oder Laub aus dem Vorjahr, die bei einfallendem Sonnenlicht leicht entflammen. Waldbrände entstehen daher meist als Bodenfeuer.

Vorsicht ist auch bei der Gartenarbeit zu Hause geboten: Besonders gefährdet sind die als Gartenbegrenzung angelegten Sträucher und Koniferen, die häufig durch das Abflammen von Unkraut auf Wegen in Brand geraten.

Die Feuerwehr verweist auf das Landesforstgesetz NRW § 47. Danach ist es nicht zulässig, im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Metern vom Waldrand entfernt ein offenes Feuer anzuzünden sowie einen Grill zu benutzen. Darüber hinaus ist es untersagt, leicht entzündliche Stoffe zu lagern. Ausnahmen gelten nur bei von der Forstbehörde genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlagen.

Grundsätzlich darf im Wald in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober nicht geraucht werden.

Die Kreisleitstelle mahnt, trockene Wiesen und- Heideflächen zu meiden, auf keinem Fall Feuerstellen unbeaufsichtigt zu lassen und Löschmittel (Wasser) bereit.

Offenes Feuer (auch den Grill) bei starkem Funkenflug ablöschen. Auch Glasscherben können als Brennglas ein Feuer entfachen, sie gehören in den Glascontainer.

Mittwoch, 2. Mai 2018, 9:11 • Verfasst in Vest

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