Hohe Hürden für Osterfeuer

Marl. Das Osterfest steht vor der Tür und bei der Stadt Marl sind bislang 20 Osterfeuer genehmigt worden. Anträge nimmt das Ordnungsamt bis zum 27. März entgegen. Allerdings ist es gar nicht so einfach, dem Brauchtum zu folgen. Wie heute üblich werden strenge Vorschriften gemacht.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden ausschließlich Osterfeuer genehmigt, die der Öffentlichkeit und somit allen Bürgern zugänglich sind. Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet der Stadt Marl“ kann auf der städtischen Internetseite unter www.marl.de (Stadtverwaltung -> Ortsrecht und Satzungen) heruntergeladen oder auch im Rathaus (Zimmer 46) abgeholt werden.

Darüber hinaus sind für die Brauchtumsfeuer strenge Auflagen zu beachten. So dürfen nur trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt verwendet werden. Das Brennmaterial muss vor dem Abbrennen zum Schutz von Tieren umgeschichtet werden, und zu Gebäuden, Gebüschen und Wäldern sind Mindestabstände einzuhalten. Darüber hinaus ist vom Veranstalter sicherzustellen, dass das Feuer beaufsichtigt wird und für den Fall des Falles ausreichend Löschmittel bereit stehen. Das Ordnungsamt wird stichprobenartige überprüfen, ob die Auflagen eingehalten werden. Grundsätzlich verboten sind in Marl Feuer, die zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle aller Art dienen, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Außerdem gibt es keine Genehmigung für Osterfeuer am Karfreitag – dem steht das Sonn- und Feiertagsgesetz NRW entgegen.

Dienstag, 13. März 2018, 14:25 • Verfasst in Marl

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