Achtung, I-Dötzchen unterwegs!

Bild: Wer sich im Straßenverkehr sicher bewegen will, muss aufpassen und vorausschauend denken. Foto: Bludau

Vest. Die Sommerferien sind vorbei, die Schule hat wieder begonnen. Kindern und Jugendlichen machen sich auf den Schulweg und der birgt Risiken. Die Statistik sagt, dass Kinder besonders am frühen Morgen zwischen 7 und 8 Uhr sowie ab Mittag verunglücken, wenn die Schule aus ist. Der Weg zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Ein kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn Ampeln oder Schülerlotsen das Überqueren der Straße sicher machen.

Eltern von ABC-Schützen sollten die Route zusammen mit ihren Kindern planen und mehrfach abzulaufen und sie sollten beim Üben Wert darauf legen, dass ein Kind am Bordstein stehen bleibt, Blickkontakt zum Fahrer eines Fahrzeugs sucht und die eigene Absicht deutlich macht, bevor es die Straße wirklich überquert.

Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Deshalb sollte man mit seinem Nachwuchs zu Zeiten unterwegs sein, zu denen er üblicherweise zur Schule geht.

Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des motorisierten Straßenverkehrs oft überfordert sind. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage.

Wegen der Haftungsprivilegierung von unter Zehnjährigen müssen Autofahrer stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt: vorsichtig fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.

Samstag, 2. September 2017, 15:00 • Verfasst in Vest

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