Parkausweise für Handwerker

Vest. Die beiden bisherigen Modelle der Handwerkerparkausweise für den Kreis Recklinghausen und das Ruhrgebiet werden nach rund 14 Jahren bald Geschichte sein. Schon ausgestellte Ausweise bleiben bis zum angegebenen Ablauf weiter gültig. Neue Ausweise werden nur noch mit nach einem neuen landeseinheitlichen Muster ausgegeben.

Neu an dieser Regelung ist nicht nur der einheitliche grüne Vordruck, sondern auch der räumliche Geltungsbereich. Künftig ist eine Beantragung nicht mehr für das Kreis- oder Ruhrgebiet, sondern nur noch für einen oder mehrere Regierungsbezirke bis hin für ganz NRW möglich. Ganz entfallen muss das Befahren und Parken in Fußgängerzonen. Hierfür ist die rechtliche Grundlage entfallen. Sofern Bedarf besteht, muss in der jeweiligen Stadt ein Zusatzausweis beantragt werden.

Jeder Parkausweis gilt für ein Fahrzeug sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug.

Der Parkausweis für Handwerker berechtigt zum Parken während Reparatur- und Montagearbeiten:

• in Parkzonen mit Parkscheibe, Parkuhren oder Parkscheinpflicht ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung

• in eingeschränkten Haltverboten

• in Zonenhaltverboten

• in Bewohnerparkzonen

Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz.

Donnerstag, 13. Juli 2017, 8:47 • Verfasst in Vest

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