Jobcenter-Kunden müssen Urlaub anmelden


Vest. Wer auf der Suche nach einem Job ist, muss eigentlich jederzeit für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Aber auch Arbeitsuchende, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, können für die Dauer von maximal drei Wochen im Kalenderjahr in den Urlaub fahren.

Zur Sommer-Urlaubszeit weist das Jobcenter Kreis Recklinghausen darauf hin, dass Kunden, die Leistungen der Grundsicherung beziehen (Hartz IV), während eines Urlaubs oder einer Reise nicht für eine Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen. Daher ist vorab unbedingt eine Abmeldung bei der betreuenden Arbeitsvermittlerin oder beim Arbeitsvermittler des Jobcenters für den Reisezeitraum erforderlich sowie die Zustimmung einzuholen.

Ohne Abmeldung und Zustimmung ist die Leistungsgewährung während es Reisezeitraumes – auch rückwirkend – gefährdet, da für unangemeldete Reisen kein Leistungsanspruch besteht. Das gilt auch, wenn für eine angemeldete Abwesenheit keine Zustimmung erteilt wurde.

Montag, 10. Juli 2017, 9:47 • Verfasst in Vest

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