Geld für Selbsthilfegruppen

Vest. Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich haben die Möglichkeit, zur Unterstützung ihrer Arbeit pauschale Fördermittel bei den Krankenkassen zu beantragen. Die Frist für die Förderung im Bereich Kassenübergreifender Förderung läuft am 31.März 2017 ab. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge gestellt sein.

Die Pauschalförderung soll dazu beitragen, dass die Gruppen arbeitsfähig sind und gilt dem Verwaltungsaufwand. Hierzu gehören Raumkosten für die Gruppentreffen, Büroausstattung und Sachkosten, regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte, Schulungen und Fortbildungen (keine Projekte), Homepages, Tagungs- und Kongressbesuche u. ä. mehr.

Maximale Fördersummen liegen bei Gruppen bis zu 19 regelmäßigen Teilnehmern (rT) bei 750 Euro, bei bis zu 49 rT bei 1250 Euro und bei 50 und mehr rT bei 2000 Euro. Auf diese Summen werden die Anträge grundsätzlich gekürzt. Beantragen Sie deshalb nur, was wirklich gebraucht wird oder erforderlich ist.

Die Antragsformulare sind im Internet auf der Seite der GKV zu finden oder können bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle im Netzwerk-Bürgerengagement (02361/109735), Oerweg 38, Recklinghausen, ausgedruckt werden.

Sonntag, 12. März 2017, 10:50 • Verfasst in Vest

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