Giftsprühen: Verfahren wurde eingestellt


Vest. Das juristische Nachspiel um den Sprüheinsatz gegen den Eichenprozessionsspinner vor einem Jahr ist beendet. Das Strafverfahren gegen eine Mitarbeiterin des Rathauses wurde gegen eine Geldbuße von 2000 Euro vom Schöffengericht Dorsten eingestellt. Die Frau hatte den Hubschraubereinsatz nur auf den Anrufbeantworter der Schule gesprochen. Weil die Kinder das nicht erfuhren, wurde das Gift über ihren Köpfen versprüht, es gab eine Anklage wegen Körperverletzung in elf Fällen. Das Gericht sah lediglich „Nachlässigkeit“ und keine „Fahrlässigkeit“. Besser wäre es gewesen, die Schule für einen Tag zu schließen.

Samstag, 14. Juni 2014, 13:45 • Verfasst in Vest

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