Fenstersturz: Geschubst oder gestolpert?

Marl. Ein spektakulären Fenstersturz fand jetzt sein Ende vor dem Marler erweiterten Schöffengericht: Im Februar war ein 58-jähriger Marler aus dem Fenster einer Wohnanlage in der Stadtmitte gestürzt. Vier Meter tief auf ein Dach. War er gefallen? War er gestoßen worden?

Mit dem tiefen Fall endete ein kleines Trinkgelage: Drei Männer leerten eine Flasche Ouzo und eine Kiste Bier. Danach hat keiner weniger als zwei Promille im Blut. Das erklärt auch warum keiner mehr weiß, was da genau abgelaufen ist. Und erst recht nicht, warum.

Egon W. (58) soll ausfallend geworden sein („ich vertrage nicht viel“, erklärte er seine 2 Promille), der Wohnungsinhaber Wolfgang K (57) regte sich auf (2,6 Promille) und setzte seinen Gast gewaltsam vor die Tür.

In dem Augenblick wurde auch der zweite Gast wach, den seine 2,95 Promille vorübergehend haben einschlafen lassen.

Nur an eine einzige Sache können sich die Kontrahenten erinnern: Wolfgang K. gab eine „Kopfnuss“. Wie er dann ein Stück weiter an das Fenster kam und da durchfiel, das weiß er nicht. Erst auf dem Dach wurde er wieder „wach“. Der Wohnungsinhaber ging zurück und lamentierte: „Ich habe einen umgebracht.“

So schlimm war es nicht. Der Marler erlitt zahlreiche Prellungen, humpelt auch noch sechs Monate später und hat Schmerzen. Seither ist er krank geschrieben.

Vom Schlag getorkelt rückwärts durch das Fenster gefallen – diese Möglichkeit verwarf der Gutachter. Dafür war das Fenster zu klein. Er muss vorwärts gestürzt sein. Eine Folge des Handgemenges?

Zum Erstaunen seiner Zuhörer erklärte der Gutachter, dass die Drahtglasscheibe nicht etwa sicherer sei als eine normale Scheibe, sondern genau das Gegenteil. Ein weit verbreiteter Irrtum, doch Fachleute wüssten darum und der Einbau sei mittlerweile auch nicht mehr zulässig (Der Bundesverband Flachglas bestätigte auf Nachfragen des Sonntagsblattes die Aussage des Gutachters).

Verurteilt wurde der Wohnungsinhaber lediglich wegen einfacher Körperverletzung (Schlag ins Gesicht), der Stoß durchs Fenster war ihm nicht nachzuweisen. Dennoch gab es eine achtmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Denn der Angeklagte hat in den letzten 20 Jahren bereits 20 Vorstrafen bekommen.

Das Gericht hielt ihm zu Gute, dass er sich seitdem geändert habe: Er trinkt nicht mehr. 100 Arbeitsstunden muss er ableisten, denn Geld hat er nicht. Seine Finanzlage gab er mit 100.000 Euro Schulden an.

Friday, 3. September 2010, 16:14 • Verfasst in Marl

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