Hauptsache Wasser, Hauptsache Spaß

Übermut und sogar kriminelles Handeln sind an der Tagesordnung


Marl (dug/Ste). Die Sonne lacht und die Temperaturen steigen in diesem Sommer bis ins Unermessliche. Der Super-Sommer lockt junge Leute in Horden an die Kanäle. Die Dorstener, Marler und Halterner treibt es dann meistens zum Wesel-Datteln-Kanal, ob jung oder alt, Familien oder Cliquen. Entlang der Kanäle in NRW tummeln sich tausende von Badenden und nutzen die Schifffahrtsstraße als Freibad. Doch was ist dort eigentlich erlaubt?

Junge Leute zieht es vor allem wegen der ungezwungenen Atmosphäre dort hin. „Es ist ein schönes Gefühl in der Natur zu sein. Außerdem kann ich meine sozialen Kontakte besser pflegen, weil ich hier immer ein paar Freunde treffe“, meint Alexandra Mahlfeld (29 Jahre) aus Marl. „Der schöne Nebeneffekt ist, dass man nicht einmal etwas dafür bezahlen muss.“

Der gebürtige Marler Thomas Schmidt (32 Jahre) fährt ebenfalls gerne zum Kanal und genießt die Ruhe, die er dort hat. „Im Freibad ist mir zu viel Trubel. Ich kann hier besser entspannen und abschalten.“

Hundehalterin Sarah Hamm (29 Jahre) ist froh darüber, dass sich das geliebte Haustier auch eine Erfrischung in dem Gewässer gönnen kann. Anders als in öffentlichen Badeanstalten, wo Hunde nicht erlaubt sind.

Die Idylle hat aber auch ihre Schattenseiten. Wasserschiffahrtsamt und Wasserschutzpolizei können ein Lied über Unvernunft, Leichtsinn oder sogar kriminelles Handeln singen. Vor allem Brückenspringer halten die Wasserschutzpolizei auf Trab. In Lebensgefahr bringen sich dabei diejenigen, die beispielsweise von 22 Meter hohen Brückenbögen in nur 4 bis 5 Meter tiefes Wasser springen oder 100 Meter lange Binnenschiffe anschwimmen ohne zu bedenken, dass Sog und Wellenschlag einen Schwimmer leicht in Richtung Schiffsschraube ziehen kann. Die Schiffsführer der dicken Pötte sind auch sauer, weil leichtfertige Schwimmer glauben, sich ein Vorrecht erzwingen zu können. So ein Berufsschiff kann aber nicht mal eben anhalten. Kriminell wird es, wenn junge Leute an Bord klettern und Ausrüstungsgegenstände oder Privateigentum der Schiffer entwenden. Irre auch die so genannten Brückenwerfer, die leere Bierflaschen oder Ähnliches auf die Kanalschiffe werfen.

Täglich ist die Wasserschutzpolizei mit Unterstützung der Kollegen „auf der Straße“ auf den Kanälen unterwegs, um bei dem schönen Sommerwetter die Übermütigen wenigsten halbwegs im Zaum zu halten. Gleich zwei verletzte Brückenspringer in den letzten Tagen machen deutlich, wie gefährlich diese Aktionen sein können. Allein auf dem Rhein-Herne Kanal schrieben die Beamten innerhalb von drei Stunden 15 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und erteilten uneinsichtigen Jugendlichen 37 Platzverweise.

Das sollten Erholungssuchende wissen:

• In besonders gefährlichen Bereichen wie z.B. vor Schleusen, Brücken und Wehren ist das Baden verboten. Diese Verbote dienen dem Schutz der Schifffahrt und der Badenden.

• Das Springen von Kanalbrücken ist gefährlich.

• Treibgut unter der Wasseroberfläche birgt eine erhebliche Verletzungsgefahr für Springer.

• Wer Schiffe anschwimmt begibt sich in Lebensgefahr. Schiffsführer können badende Menschen oft nicht rechzeitig oder gar nicht erkennen. Größere Schiffe haben einen Anhalteweg von mehreren hundert Metern.

• Wer sich unerlaubt auf Schiffen sowie Hafengeländen, Umschlageinrichtungen oder Anlegestellen aufhält, begeht eine Straftat.

Saturday, 24. July 2010, 10:07 • Verfasst in Vest

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