Berufungsgericht vervierfacht Geldbuße


Dorsten. Wegen „gravierender Aufklärungsmängel“ hat das Landesberufsgericht für Heilberufe in Münster eine Dorstener Ärztin zu einer Geldbuße von 12.000 Euro verurteilt. Wie das Sonntagsblatt berichtete hatte die Ärztin eine krebskranke Patientin mit alternativen Heilmethoden behandelt, die „im absolut medizinischen Grenzbereich“ lägen, so das Berufungsgericht.

Vor zwei Jahren hatte das Berufsgericht am Verwaltungsgericht Münster die Dorstener Ärztin zu einer Verweis und einer Geldbuße von 3.000 Euro verurteilt. Dagegen hatten sich die Ärztin wie auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe gewehrt.

Es geht um eine Behandlung aus dem Jahr 2003, als die Dorstenerin den Krebs einer Patienin nach den Erkenntnissen von Hulda Clark behandelt. Dabei habe sich die Patientin unter anderem auf ein rohes Stück Fleisch stellen und der Hund der Familie habe Tropfen schlucken müssen.

Die Behandlung half aber nicht, die Patientin war nach 16 Tagen tot. Die Behandlung habe weder geholfen noch geschadet, stellten das Landgericht Essen (im August 2005) und das Oberlandesgericht Hamm (einen Monat später) fest.

Allerdings rügte im Januar 2008 das Berufsgericht, dass die Ärztin ihre Patienten (insgesamt drei) nicht ausreichen über die Wirksamkeit ihrer Therapie aufgeklärt habe.

Zur Berufungsverhandlung in dieser Woche war die Ärztin selber nicht vor Gericht erschienen, sie stand aber im telefonischen Kontakt zu ihren Verteidigern. Sie wollte keine Geldbuße sondern lediglich eine Verwarnung, die mildeste Sanktionsmöglichkeit.

Dem folgte der 1. Senat in Münster aber nicht. Es vervierfachte die Geldbuße, weil die Ärztin einen Heilversuch im medizinischen Grenzbereich unternommen habe, ohne ihre Patienten ausreichend aufzuklären: „Menschen, die kurz vor dem Ableben stehen, bedürfen eines besonderen Schutzes.“

Sunday, 14. March 2010, 10:22 • Verfasst in Dorsten

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