Gaspreiserhöhung war unrechtmäßig
Es existiert keine allgemeine Rechtsnorm, die einem Gasversorger ohne weiteres eine einseitige Preiserhöhung gestattet. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Dresden hingewiesen (Az. 14 U 983/08). Und im konkreten Fall die entsprechenden Preiserhöhungen der Erdgas Südsachsen GmbH seit dem 1. Oktober 2004 für unwirksam erklärt.
Wie die „Deutsche Anwaltshotline“ berichtet, ging es bei dem grundsätzlichen Rechtsstreit um Gaslieferungen für Sondervertragskunden. Die waren einfach unter Berufung auf das allgemeine Tarifregelwerk des Energieversorgers vorgenommen worden – ohne eine gesonderte Ermächtigung.
Nach Auffassung der Oberlandesrichter damit zu Unrecht. „Für die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens wäre nicht nur erforderlich gewesen, die Sondervertragskunden auf die Geltung dieser Bestimmungen besonders hinzuweisen“, erklärt Rechtsanwältin Berner-Kerst. Sondern ihnen hätten deren konkrete Inhalte zugänglich gemacht werden müssen – etwa durch eine Übersendung der Texte. Das jedoch unterblieb.
Der gerichtlich angeordnete Wegfall der Preiserhöhung stelle übrigens auch keine – wie behauptet – unangemessene Belastung für das Energieunternehmen dar, da dieses die Verträge ja jederzeit kündigen könne.
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