Als die Kaufhäuser noch gestürmt wurden
Vest. Ein Jahrhundertjubiläum wird gefeiert – und keiner merkt es: Der Schlussverkauf wird am Monatsende 100 Jahre alt. Doch seine gesetzliche Grundlage wurde schon 2004 abgeschafft. Jahrzehntelang war er argwöhnisch von der Konkurrenz kontrolliert worden, jetzt ist er nur noch eine ungeregelte Möglichkeit für den Handel, sich von Saisonware zu trennen.
Die Forderung nach vollständiger Konkurrenz hatte im 19. Jahrhundert zu einem aufblühen des Wirtschaftslebens geführt, aber auch zu einem rücksichtslosen Konkurrenzkampf. So meinte das Reichsgericht 1880, man soll durch neue Normen nicht verbieten, was gerade erst das Markenschutzgesetz erlaubt hatte. Trotzdem wurden 1896 bereits Sonderregelungen eingeführt und 1909 kam das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Saisonschlussverkäufe reglementierte. Bis dahin konnten sich beispielsweise nur Beamte und Werksangehörige bei Werksverkäufen bedienen.
In den 30er Jahren wurde die Saisonschlussverkäufe gesetzlich geregelt, 1950 wurde die „Verordnung über Sommer- und Winterschlussverkäufe“ eingeführt: Winterschlussverkauf in der letzten Januar- und ersten Februarwoche, Sommerschlussverkauf in der letzten Juli- und ersten Augustwoche. Betroffen waren nur saisonabhängige Waren: Textilien, Bekleidung, Schuhe, Lederwaren. Aber auch Möbelbezugsstoffe, Teppiche, Matratzen und bestimmte Sportartikel gehörten dazu. Was nicht jedem einleuchtete und zu Streit führte. Schluss war am 1. Juli 2004, seitdem können Saisonschlussverkäufe nach Belieben durchgeführt werden.
In den 60er und 70er Jahren gehörten die Schlussverkäufe zu den Höhepunkten im Einzelhandel. Kundinnen drängten sich vor Eröffnung vor den Türen, stürmten die Verkaufsstände, rissen sich um Sonderangebote. Doch im Laufe der Zeit wurde der Schlussverkauf unterlaufen und ausgehöhlt.
Inzwischen ist es üblich, Schlussverkäufe zu ähnlichen Zeiten durchzuführen. Schließlich hatte sich der Verbraucher daran gewöhnt, zu diesen Zeiten günstig einkaufen zu können.
Dass keiner das Jubiläum bemerkt hat, ist übrigens nicht ganz richtig. Der Möbel-Discounter Roller, mit fast 100 Märkten in ganz Deutschland vertreten, schwärmt von einer „der ältesten Traditionen des Einzelhandels“, von Faszination, Schnäppchen und Hunderttausenden von Kunden, die er mit Rabatten bis zu 65 Prozent bedienen will.
Eine spezielle Regelung des Winterschlussverkaufes (und seines „Bruders“ Sommerschlussverkauf) gibt es nicht mehr. Sie hat der europäischen „Harmonisierung“ Platz gemacht.
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